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   LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10   

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LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10 (https://dejure.org/2010,13383)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2010 - 6 Sa 409/10 (https://dejure.org/2010,13383)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2010 - 6 Sa 409/10 (https://dejure.org/2010,13383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nicht genommen gesetzlichen Mindesturlaubs und Schwerbehindertenzusatzurlaub

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 BUrlG; § 3 BUrlG; § 7 Abs. 4 BUrlG; § 125 Abs. 1 S. 1 SGB IX; § 70 BAT
    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nicht in Natur genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs und Schwerbehindertenzusatzurlaub

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nicht genommenen gesetzlichen Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nicht in Natur genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs und Schwerbehindertenzusatzurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nicht in Natur genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs und Schwerbehindertenzusatzurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 die zuvor vertretene sog. Surrogattheorie aufgegeben.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen und seine bisherige Rechtsprechung in Urteilen vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG; BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - DB 2010, 1295) dahingehend geändert, dass gesetzliche Urlaubsansprüche und ihnen folgend der Schwerbehindertenzusatzurlaub gemäß § 125 Abs. 1 S. 1 SGB IX bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG abzugelten sind, sofern dieser Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht gewährt werden konnte, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war.

    Das konnte das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07 - a. a. O.) ausdrücklich offen lassen.

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2009 und der daran anknüpfenden Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteile vom 24.07.2009 - 9 AZR 983/07 - a. a. O. vom 23.07.2010 - 9 AZR 129/09 - a. a. O.) ist nunmehr jedoch davon auszugehen, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG jedenfalls dann den tariflichen Ausschlussfristen unterfällt, wenn er an die Stelle von Urlaubsansprüchen getreten ist, die der Arbeitnehmer aufgrund dauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnte (LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 a. a. O., Arbeitsgericht Regensburg, Urteil vom 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09 - ZTR 2010, 204 - 205; Erfurter Kommentar-Dörner 10. Auflage, § 7 BUrlG Randnummer 65; Bauer/Arnold, EuGH kippt deutsches Urlaubsrecht, NJW 2009, 331, 334 und 335; Düwell, der Betriebsrat 8/2009, 9, 11 und 12; Powietzka/Fallenstein, Urlaubsklauseln in Arbeitsverträgen, NZA 2010 673, 677 und 678; Gaul/Josten/Strauf, EuGH: Urlaubsanspruch trotz Dauerkrankheit, BB 2009, 497, 499 und 501).

    Die mit der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung verbundene Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes überschreitet den Rahmen einer vorhersehbaren Rechtsentwicklung für den Bürger nicht (BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - a. a. O.).

  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Soweit der Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis infolge der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht in natura genommen werden konnte, wandelt er sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen reinen Geldanspruch auf Abgeltung um (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 - ArbR 2010, 230 wegen der vollständigen Entscheidungsgründe wird auf Juris verwiesen) Der Abgeltungsanspruch hat in diesen Fällen die Qualität eines Zahlungsanspruchs, der anderen Regeln folgt als der eigentliche Urlaubsanspruch.

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2009 und der daran anknüpfenden Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteile vom 24.07.2009 - 9 AZR 983/07 - a. a. O. vom 23.07.2010 - 9 AZR 129/09 - a. a. O.) ist nunmehr jedoch davon auszugehen, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG jedenfalls dann den tariflichen Ausschlussfristen unterfällt, wenn er an die Stelle von Urlaubsansprüchen getreten ist, die der Arbeitnehmer aufgrund dauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnte (LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 a. a. O., Arbeitsgericht Regensburg, Urteil vom 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09 - ZTR 2010, 204 - 205; Erfurter Kommentar-Dörner 10. Auflage, § 7 BUrlG Randnummer 65; Bauer/Arnold, EuGH kippt deutsches Urlaubsrecht, NJW 2009, 331, 334 und 335; Düwell, der Betriebsrat 8/2009, 9, 11 und 12; Powietzka/Fallenstein, Urlaubsklauseln in Arbeitsverträgen, NZA 2010 673, 677 und 678; Gaul/Josten/Strauf, EuGH: Urlaubsanspruch trotz Dauerkrankheit, BB 2009, 497, 499 und 501).

    Das Gemeinschaftsrecht will den Arbeitnehmer schützen, der krankheitsbedingt daran gehindert ist, seiner Ansprüche zu realisieren, aber nicht denjenigen, der untätig bleibt (vgl. Düwell, Was ist, wenn...? Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, a. a. O. Seite 12; Erfurter Kommentar-Dörner, 10. Auflage, § 7 BUrlG, Rdnr.65; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - a. a. O.).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen und seine bisherige Rechtsprechung in Urteilen vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG; BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - DB 2010, 1295) dahingehend geändert, dass gesetzliche Urlaubsansprüche und ihnen folgend der Schwerbehindertenzusatzurlaub gemäß § 125 Abs. 1 S. 1 SGB IX bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG abzugelten sind, sofern dieser Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht gewährt werden konnte, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war.

    Nachdem das BAG zunächst in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (- 9 AZR 183/07 - a. a. O.) Vertrauensschutz für den Arbeitgeber seit der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses des LAG Düsseldorf vom 02.08.2006 (- 12 Sa 486/09 - NZA - RR 2006) abgelehnt hat, hat es diesen Zeitpunkt in seiner Entscheidung vom 23.03.2010 (- 9 AZR 128/09 - a. a. O.) vorverlegt auf den 24.11.1996, nämlich den Ablauf der Umsetzungsfrist für die erste Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG am 23. November 1996.

  • ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09

    EuGH-Urlaubsrechsprechung, beendetes Arbeitsverhältnis, Abgeltungsanspruch,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Soweit der Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis infolge der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht in natura genommen werden konnte, wandelt er sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen reinen Geldanspruch auf Abgeltung um (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 - ArbR 2010, 230 wegen der vollständigen Entscheidungsgründe wird auf Juris verwiesen) Der Abgeltungsanspruch hat in diesen Fällen die Qualität eines Zahlungsanspruchs, der anderen Regeln folgt als der eigentliche Urlaubsanspruch.

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es ohnehin keinen negativen Vertrauensschutz dahingehend gibt, jemand könne darauf vertrauen, eine Rechtsprechung, die für ihn zu keinem Anspruch führt, werde beibehalten (Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 - a. a. O.).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht bei Änderungen der höchstinstanzlichen Rechtsprechung unter Vertrauensgesichtspunkten eine Rückwirkung nur dann für geboten gehalten, wenn und soweit die von der Rückwirkung nachteilig betroffene Partei auf die Weiterführung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Zum anderen steht dem Eingreifen der Ausschlussfrist nicht entgegen, dass die Klägerin erst nach Ablauf der Ausschlussfrist im Zuge der Entscheidungen des LAG Düsseldorf, EuGH und letztlich BAG Kenntnis von dem Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch erlangt hat (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 641/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht bei Änderungen der höchstinstanzlichen Rechtsprechung unter Vertrauensgesichtspunkten eine Rückwirkung nur dann für geboten gehalten, wenn und soweit die von der Rückwirkung nachteilig betroffene Partei auf die Weiterführung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Mit Urteil vom 20.01.2009 hat der Europäische Gerichtshof dann in den Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 (Schultz-Hoff, Stringer u. a., AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG) entschieden, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003, 88/EG sei dahingehend auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und -gepflogenheiten entgegen stehe, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Ablauf des Bezugszeitraumes und/oder im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraum auch dann erlösche, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraumes oder eines Teiles davon krankgeschrieben sei, seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgedauert habe und der Arbeitnehmer deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht habe ausüben können.
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    Zuvor hatte es dieses durchgehend abgelehnt und damit begründet, einerseits könnten tarifliche Ausschlussfristen den gesetzlichen Urlaubsabgeltungsanspruch wegen dessen Unabdingbarkeit nicht erfassen und andererseits unterliege der Abgeltungsanspruch einem eigenen zeitlichen Regiment (vgl. nur BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 9 AZR 650/07 - siehe Juris).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10
    An der Wirksamkeit dieser Einbeziehung bestehen auch unter Berücksichtigung der §§ 305 ff. BGB keine Bedenken (vgl. nur BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08 - AP Nr. 5 zu § 6 ATG).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Regensburg, 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Hamm, 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Hieraus folgt zugleich, dass er grundsätzlich wie jeder andere Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zu behandeln ist und auch Ausschlussfristen unterliegen kann (so auch die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung der LAG und im Schrifttum: vgl. LAG Hamm 16. Juni 2011 - 16 Sa 1089/10 - juris Rn. 55; LAG Niedersachsen 14. Dezember 2010 - 13 Sa 1050/10 - juris Rn. 21; LAG Köln 16. November 2010 - 12 Sa 375/10 - juris Rn. 23, ZTR 2011, 231; LAG Berlin-Brandenburg 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1464/10 - juris Rn. 20; LAG Niedersachsen 13. August 2010 - 6 Sa 409/10 - juris Rn. 32; LAG München 24. Juni 2010 - 4 Sa 1029/09 - juris Rn. 29; LAG Düsseldorf 23. April 2010 - 10 Sa 203/10 - juris Rn. 36, LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 27a; AnwK-ArbR/Düwell § 13 BUrlG Rn. 36; ErfK/Dörner/Gallner 11. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 65; HWK/Schinz 4. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 108a; Arnold/Till-manns/Zimmermann § 13 Rn. 39 und 46; Boecken/Jacobsen ZTR 2011, 267, 276; Wulfers ZTR 2010, 180, 183; Rummel AA 2010, 163, 165; Geyer ZTR 2009, 346, 354; Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635) .

    Sie ist insbesondere mit Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie und den hierzu vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Grundsätzen vereinbar (so auch die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung der LAG und im Schrifttum: vgl. LAG Hamm 16. Juni 2011 - 16 Sa 1089/10 - juris Rn. 55; LAG Niedersachsen 14. Dezember 2010 - 13 Sa 1050/10 - juris Rn. 21; LAG Köln 16. November 2010 - 12 Sa 375/10 - juris Rn. 24; LAG Niedersachsen 13. August 2010 - 6 Sa 409/10 - juris Rn. 32; LAG München 24. Juni 2010 - 4 Sa 1029/09 - juris Rn. 31; LAG Düsseldorf 23. April 2010 - 10 Sa 203/10 - juris Rn. 39, LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 27a; ErfK/Dörner/Gallner § 7 BUrlG Rn. 65; AnwK-ArbR/Düwell § 13 BUrlG Rn. 36; Arnold/Tillmanns/Zimmermann § 13 Rn. 39 und 46; Boecken/Jacobsen ZTR 2011, 267, 276; Wulfers ZTR 2010, 180, 183; Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635; Picker ZTR 2009, 230, 239; Gaul/Bonanni/Ludwig DB 2009, 1013, 1016) .

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